Absageregelung
Sollten Sie den vereinbarten Termin nicht einhalten können, ersuche ich um rechtzeitige Absage. Spätestens jedoch muss die Absage 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Nur mit einer rechtzeitigen Absage machen Sie es mir möglich, den Termin an jemand anderen zu vergeben, und damit die Wartefrist für meine KlientInnen nicht unnötig zu verlängern.
Bei nicht rechtzeitig abgesagten Termin wird die Sitzung in Rechnung gestellt.